Der EuGH und die Haftung der Forenbetreiber

nicolaihoene Allgemein

In der vergangenen Woche machte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Runde. In verschiedenen Nachrichtenportalen wurde geschrieben, dass der Betreiber eines Internetforums dafür haftet, was die Nutzer in Beiträgen schreiben.

Nun, das ist an sich nicht neu. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Betreiber eines Forums für Beleidigungen oder unwahre Behauptungen zumindest dann, wenn er von diesen Beleidigungen weiß. Wenn er also auf einen problematischen Beitrag aufmerksam gemacht worden ist, muss er sich darum kümmern und entweder nachforschen, ob das Geschriebene richtig ist oder es gegebenenfalls entfernen. Kurz: der Forenbetreiber kann nicht für alles haftbar gemacht werden, was die User schreiben, aber dann, wenn er es sieht.

Das aktuelle Urteil des EuGH wurde in diesen Tagen häufig verkürzt dargestellt. Es hieß, dass der Betreiber des Portals für die Beleidigungen in den Beiträgen haftete, obwohl er sie sofort entfernt hatte. Was aber in den meisten Nachrichten nicht erzählt wurde: Die Richter konnten auf Grund anderer Umstände davon ausgehen, dass er schon vorher von den Beleidigungen wusste – dass er sie also nicht sofort entfernt hatte.

Insofern gibt es keine neue oder verstärkte Haftung. Nach wie vor sind Forenbetreiber dazu angehalten, zu überwachen, was in ihren Portalen geschieht. Die Pflichten sind dabei zwar nicht zu locker, aber auch nicht übermenschlich streng. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie hierzu mehr wissen wollen.