Wie spät es ist, kann praktisch jeder jederzeit beantworten. Wir haben permanent die Uhrzeit vor Augen: Auf dem Handy, auf dem Computerbildschirm, im Auto oder auf dem U-Bahnhof. Und bei uns allen ist die Uhrzeit gleich: Sie wird über Zeitsignale von außen gesteuert und kann – außer bei normalen Armbanduhren – eigentlich auch nicht mehr verstellt werden. Technisch ist es so, dass über 400 Atomuhren ihre Signale an das Internationale Büro für Maß und Gewicht in Sèvres in Frankreich übermitteln, und dort wird ein Durchschnitt gebildet und international als Uhrzeit vorgegeben.
Aber warum hat der Tag 24 Stunden? Könnte man in Deutschland nicht beschließen, dass der Tag 10 Stunden hat? Oder 100 Stunden?
Nun, das ginge sogar. Wie ich in diesem Blog schon ein paarmal geschrieben habe, gibt es bei uns für alles Gesetze: Das gesamte Zusammenleben ist auf der Grundlage von Gesetzen geregelt. Und für die Uhrzeit gibt es das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung, kurz Einheiten- und Zeitgesetz oder noch kürzer EinhZeitG. In dessen § 4 Absatz 1 heißt es: „Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.“ In Absatz 2 und im nächsten Paragrafen steht dann noch etwas zur Sommerzeit. Das heißt: Es ist gesetzlich festgelegt, wie spät es ist, nämlich „Koordinierte Weltzeit plus eine Stunde“. Die koordinierte Weltzeit ihrerseits wird dann wiederum von dem schon erwähnten Internationalen Büro für Maß und Gewicht in Frankreich vorgegeben.
Und da wäre es dann natürlich denkbar, das Einheiten- und Zeitgesetz zu ändern. Es steht als Bundesgesetz zur Disposition des Bundestags. Der Bundestag könnte dieses Gesetz ändern und etwa bestimmen, dass sich unsere Uhrzeit nicht nach der koordinierten Weltzeit richtet, sondern vielleicht, dass der Tag eben 10 Stunden hat und diese von Mitternacht der koordinierten Weltzeit bis Mitternacht der koordinierten Weltzeit laufen. Oder statt 24 Stunden mit 60 Minuten könnte man 60 Stunden mit 24 Minuten machen. Rechtlich ist das denkbar.
Um die Ausgangsfrage also zu beantworten: Technisch bestimmt die Uhrzeit das Internationale Büro für Maß und Gewicht, und rechtlich bestimmt das Einheiten- und Zeitgesetz, dass wir uns an dieser koordinierten Zeit orientieren.