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Ein Autofahrer ist im Abstand mehrerer Wochen zweimal auf der Autobahn geblitzt worden. Weil er jeweils erheblich zu schnell war, bekam er für beide Fahrten ein Bußgeld und ein Fahrverbot.

Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Mit den Bußgeldern war er notfalls einverstanden, aber zweimal Fahrverbot wollte er nicht haben. Das Amtsgericht Bielefeld und das Oberlandesgericht Hamm ließen sich jedoch nicht davon überzeugen, dass ein Fahrverbot ausreichend sei.

Überzeugen konnte er schließlich beim Bundesgerichtshof in der letzten Instanz. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es keiner zwei Fahrverbote bedurfte, sondern dass ein Fahrverbot ausreichen würde. Das Fahrverbot sei eine Art Bestrafung, und bei dieser Bestrafung werde angeschaut, was der Autofahrer zuvor getan hat. Hier hatte der Autofahrer zuvor gezeigt, dass er Geschwindigkeitsbeschränkungen missachte. Und für dieses Missachten sollte er bestraft werden. Hierfür genüge jedoch eine Strafe.