28 Milliarden Euro – so viel Geld hat die Deutsche Bank kürzlich überwiesen. Aus Versehen. Die Summe ist größer als der Börsenwert der Bank. Der Fehler sei aber innerhalb weniger Minuten bemerkt und eine Rücküberweisung veranlasst worden.
Die Rücküberweisung war hier problemlos möglich, weil das Empfängerkonto ebenfalls ein eigenes war. Doch was passiert, wenn ein Bankkunde Geld an einen Dritten überweist und dieses Geld auf einem falschen Konto ankommt?
Wird die Überweisung auf einem falschen Konto gutgeschrieben, weil der Empfänger die Kontoverbindung falsch angegeben hat, so ist das Geld erst einmal weg. Die eigene Bank wird helfen, den Geldempfänger zu ermitteln, allerdings über den Umweg von dessen Bank. Aus Gründen des Datenschutzes erfährt der Überweisende erst einmal nicht, wo das Geld angekommen ist. Im schlimmsten Fall hat man jedoch einen Anspruch auf Auskunft gegen die fremde Bank. Diese ist dann, wenn der Empfänger nicht richtig reagiert, verpflichtet, ihn zu benennen.
Bei einer Überweisung per Brief oder Überweisungsschein kann die Überweisung noch so lange gestoppt werden, bis sie in der eigenen Bank bearbeitet worden ist. Bemerken Sie also eine Fehlüberweisung, nachdem Sie den Überweisungsträger bei der Bank eingeworfen haben, dann können Sie sich noch mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, bis die Überweisung bearbeitet worden ist.
Die wichtigste Frage aber lautet: Was ist, wenn ich eine fehlerhafte Überweisung erhalte? Darf ich das Geld behalten? Und was würden Sie mit 28 Milliarden Euro machen? Nun, hier habe ich leider schlechte Nachrichten. Wer Geld erhält, was ihm nicht zusteht, der muss es zurückzahlen, denn er ist das, was Juristen „ungerechtfertigt bereichert“ nennen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die Überweisung so wirkt, als sei sie in Ordnung und Sie das Geld schnell für etwas ausgeben, was Sie sonst nicht kaufen würden, dann müssten Sie es – ausnahmsweise – nicht zurückzahlen, denn dann wären Sie das, was Juristen „entreichert“ nennen. In diesem Fall müssten Sie aber gute Gründe haben, bei einer Gutschrift von 28 Milliarden davon ausgehen zu können, dass Ihnen das Geld zusteht. So etwas – natürlich mit kleineren Zahlen – kann allenfalls dann passieren, wenn Sie etwa provisionsabhängig Lohn erhalten, dann eine Zahlung mal höher ist als das, was Ihnen eigentlich zusteht, dabei aber innerhalb dessen ist, was Sie sonst bekommen. Wenn die Zahlung also plausibel ist und Sie die Überzahlung nicht bemerken konnten, wenn Sie dann mit der Überzahlung eine Luxusanschaffung tätigen, die Sie sonst nicht gekauft hätten und diese auch nicht herausgeben können – also beispielsweise eine Reise gebucht haben, die Sie bei niedrigerer Zahlung nicht gebucht hätten – dann wären Sie entreichert.
Sie sehen: Es ist nicht einfach, sich zu „entreichern“. Einfacher ist es, Probleme mit der Bank zu lösen. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.