In Goslar geht heute der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag zu Ende. Der Verkehrsgerichtstag ist eine privat – also nicht staatlich – organisierte Veranstaltung, zu der sich Juristen und Verkehrswissenschaftler treffen, um über aktuelle Probleme des Straßenverkehrs zu sprechen und natürlich auch darüber, wie diese zu lösen sind.
Die Teilnehmer dieser Veranstaltung beraten sich und sprechen fundierte Empfehlungen aus. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, sich an diese Entscheidungen zu halten, aber erfahrungsgemäß werden die Ergebnisse der Diskussionen auf dem Verkehrsgerichtstag gerne von allen Experten angehört. Der Gesetzgeber wäre schlecht beraten, würde er die Veranstaltung ignorieren, denn eine derart hohe Kompetenzdichte wird sich sonst nicht finden lassen.
Welche Empfehlungen sprechen die Experten denn in diesem Jahr aus? Viele Dinge wurden in den letzten Tagen bereits in der Presse erörtert, etwa die Fragen der Fahrprüfungen für Senioren oder des Führerscheinentzug als Strafe. In diesen beiden Punkten ist der Verkehrsgerichtstag jedenfalls skeptisch: So gebe es keine belastbaren Daten darüber, dass ältere Verkehrsteilnehmer tatsächlich ein größeres Risiko im Straßenverkehr darstellen. Und der Entzug der Fahrerlaubnis als Folge einer Straftat wie Ladendiebstahl würde zu einer Ungleichbehandlung führen, denn es gibt auch Straftäter, die keinen Führerschein haben – und mancher mag vielleicht lieber den Führerschein abgeben als eine Geldstrafe zu zahlen.
Weitere Empfehlungen betreffen die Handynutzung am Steuer, die härter als bisher bestraft werden soll, sowie das Ziel, mehr Kontrollen im Straßenverkehr durchzuführen, weil die Dunkelziffer bei Verkehrsverstößen weiterhin sehr hoch ist.
Über die Umsetzung der Empfehlungen durch den Gesetzgeber werde ich Sie hier gerne unterrichten.