Eine Abmahnung ist eigentlich nicht viel mehr als ein Schreiben, dass man mit etwas nicht einverstanden ist. Abmahnungen können bei Rechtsverletzungen ausgesprochen werden, also bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, bei der Verletzung von Urheberrechten oder ähnlichen Dingen – also bei „nicht-greifbaren“ Rechten. Abmahnungen funktionieren nur dann nicht, wenn man von jemandem Geld haben möchte oder vom Vermieter verlangt, dass die Heizung repariert wird.
Gibt es aber eine Rechtsverletzung, so kann der Betroffene den anderen „abmahnen“. Er weist den anderen darauf hin, dass er etwas falsch gemacht und damit seine Rechte verletzt hat. An sich ist die Abmahnung daher für alle Beteiligten das einfachste, schnellste und billigste Mittel, denn ohne die Möglichkeit einer Abmahnung würde der Betroffene gleich zum Gericht gehen, was länger dauert und noch teurer ist.
Wenn wir ehrlich sind, ist an den meisten Abmahnungen auch etwas dran. Dass eine Abmahnung völlig grundlos ausgesprochen wird, ist selten – was nicht heißt, dass man gegen viele Dinge nicht noch etwas machen könnte, die in Abmahnungen stehen. Häufig wird nämlich vom Abgemahnten zu viel verlangt.
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen, dann sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen. Reagieren Sie nicht, riskieren Sie ein Schnellverfahren vor Gericht. Dabei werden Sie meist nicht einmal angehört, sondern bekommen erst hinterher das Ergebnis in den Briefkasten.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben.