Die Anwälte der Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb waren genauso kreativ wie die Werbeagentur der Molkerei Ehrmann, als sie sich in den Kopf gesetzt haben, den Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ verbieten zu wollen, mit dem Ehrmann für seinen Früchtequark „Monsterbacke“ warb. Der Slogan sei irreführend, deswegen solle Ehrmann ihn nicht weiter verwenden dürfen.
Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, immerhin dem höchsten Gericht für Fragen der Werbung in Deutschland, ging es dann tatsächlich darum, dass Früchtequark einen 2,7-fach höheren Zuckergehalt als Milch habe und ob der Ehrmann vor diesem Hintergrund mit dem Slogan nur die gesundheitsfördernden Aspekt von Milch in den Vordergrund stellen darf.
Ehrmann darf. Der Bundesgerichtshof meint, der Vergleich zur Milch sei nicht auf den Zuckeranteil bezogen, sondern auf die gesamten Inhaltsstoffe.
Interessant ist jedenfalls, dass darüber heute noch verhandelt wurde, obwohl Ehrmann den Slogan seit langem nicht mehr benutzt. Juristisch ist das aber unwichtig: wenn man den Slogan einmal benutzt hat (oder sonst eine Rechtsverletzung begangen hat), dann wird die so genannte „Wiederholungsgefahr“ vermutet, d.h. es bestünde die Gefahr, dass Ehrmann – wenn es ihnen nicht verboten würde – den Slogan jederzeit wieder verwenden könnte.