Werden Bilder eines Fotografen verwendet, ohne dass der Fotograf um Erlaubnis gefragt worden ist, spricht man häufig vom Bilderklau. Der Fotograf kann dann verlangen, dass das Bild dort entfernt wird. Dann wäre eigentlich alles wie vorher.
Der Fotograf kann aber auch Geld verlangen, nämlich eine so genannte entgangene Lizenzgebühr. Der Bilderdieb kann sich dagegen nicht wehren. Er wird zwar sagen „Wenn ich gewusst hätte, dass das so teuer ist, hätte ich das Bild nicht genommen“ oder „Dem Fotografen ist ja gar kein Schaden entstanden, denn für den Preis hätte ich es ohnehin nicht gekauft“. Doch mit diesen Einwänden kommt er nicht durch: als Lizenzgebühr ist das zu zahlen, was gezahlt worden wäre, wenn der Bilderdieb gefragt hätte.
Die Berechnung ist dann nicht immer einfach, denn es gibt Honorarempfehlungen der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, an denen sich die Gerichte orientieren, und diese Tabellen sind umfangreich. Auch gibt es dann Zuschläge, etwa dann, wenn der Fotograf nicht namentlich genannt wird.
Sollten Sie Probleme mit Bilderklau haben, so helfe ich Ihnen gerne. Mehr Informationen finden Sie hier.