Gestern wurde wieder die Zeit umgestellt. Die Nacht war eine Stunde kürzer, und nun wird es später hell und später dunkel. Manche finden das gut, andere nicht.
Aber darf man einfach die Zeit umstellen? Wer macht das, und warum kann er das bestimmen?
Hierfür – wie für praktisch alles – gibt es in Deutschland ein Gesetz. Dieses Gesetz heißt „Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung“. In diesem Gesetz ist die „gesetzliche Zeit“ die „mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde“. Dieses Gesetz wurde durch den Bundestag erlassen. Damit nicht der Bundestag jede Zeitumstellung erneut beschließen muss, wird – natürlich auch in diesem Gesetz – das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ermächtigt, „zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten“ die Sommerzeit einzuführen.
Überwacht wird die Zeit in Deutschland durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Auch das steht in dem Gesetz.
Man sieht: In Deutschland passiert nichts einfach so. Jedes staatliche Handeln – also etwa auch das Umstellen der Zeit – geschieht durch Gesetze. Wer sich also wundert, warum Verkehrsschilder in Deutschland immer gleich aussehen, der mag einmal in die Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung schauen, wo diese festgelegt sind. Und auch ein Polizist darf nicht alles: Seine Rechte sind in den Polizeigesetzen aufgeschrieben. Wenn also der Staat oder einer seiner Mitarbeiter irgendetwas tut, muss es ein Gesetz geben, das ihm das erlaubt.