Die Dekoration in den Schaufenstern und Kaufhäusern zu Halloween ist mittlerweile ebenso üppig wie die zu Weihnachten. Man könnte meinen, Halloween sei ein richtiger „Feiertag“.
Aber was ist überhaupt ein Feiertag? Und wer bestimmt das?
Nun, was Feiertage sind, ist in unserem wichtigsten Gesetz beschrieben, nämlich im Grundgesetz. In dessen Art. 140 heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“.
Es gibt also staatlich anerkannte Feiertage. Ist Halloween also ein staatlich anerkannter Feiertag? Zumindest in Berlin ist es das noch nicht: Die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland werden – außer in Ausnahmefällen, von denen es dann doch ganz schön viele gibt – von den Bundesländern gemacht. Für die staatliche Anerkennung von Feiertagen sind also die Bundesländer verantwortlich. In Berlin gibt es dafür das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“. Und darin sind die neun Feiertage aufgelistet, die Berlin für sich für ausreichend hält. Zusammen mit den Nordländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen ist das der Negativrekord in Deutschland. In Bayern gibt es (je nach Gegend) 12 bis 13 Feiertage, die Stadt Augsburg hat sogar 14.
Bisher ist noch kein Bundesland auf die Idee gekommen, Halloween zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, zumindest nicht ausdrücklich. Weil aber Halloween mit dem Reformationsfest zusammenfällt, ist der Tag in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gesetzlicher Feiertag. Nur eben nicht ausdrücklich als Halloweenfest 😉