Häufig taucht die Frage auf, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers während der Krankheit zulässig ist.
Die Unsicherheit hierüber kommt wohl daher, dass es nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR tatsächlich nicht möglich war, einem Arbeitnehmer während der Krankheit zu kündigen. So lange der Arbeitnehmer krank war, war er praktisch vor der Kündigung geschützt.
Im bundesdeutschen Arbeitsrecht gab es eine solche Beschränkung allerdings nie. Das heißt: Einem Arbeitnehmer kann auch dann gekündigt werden, wenn er gerade krank zu Hause ist.