Ich bin ja gerne Berliner. Einige Tage im Monat lebe ich aber in München, und ich muss zugeben, dass es da gerade im Sommer wirklich angenehm ist. Die Seen und die Berge im Hintergrund sind schon schön, aber vor allem die Biergärten machen es gemütlich.
Zu Feierabend trifft man sich im Biergarten und trinkt eine Maß. Die Maß ist eine in Bayern gebräuchliche Einheit für Getränke. Vor 200 Jahren war sie noch in ganz Europa als solche anerkannt und entsprach einem Volumen von 1,069 Litern. Aus Gründen der Einfachheit und wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Verwendung metrischer Maße entspricht eine Maß heute einem Liter. Man kann also guten Gewissens sagen: Früher gab’s noch mehr für’s Geld 😉
Wer heute im Biergarten eine Maß bestellt, bekommt einen Krug mit einem Eichstrich. Der Eichstrich ist eine kleine Markierung am Krug- oder Glasrand, dessen Füllhöhe dem eingeschänkten Volumen entspricht. Der Eichstrich ist gesetzlich vorgeschrieben. Wie ich schon an anderer Stelle einmal geschrieben habe, gibt es für alles in Deutschland ein Gesetz. So gibt es eben auch das „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen“, oder kürzer: das Mess- und Eichgesetz. Nach diesem Gesetz dürfen keine ungeeichten Messgeräte verwendet werden. Und weil der Wirt das Getränke vor dem Einschenken in den Krug nicht abmisst, dient hier der Krug selber als „Messgerät“ und ermöglicht es dem Wirt, zu überwachen, dass er ja nicht zu wenig in das Glas gibt.
Ist Ihnen schon aufgefallen, dass Ihre Gläser zu Hause keinen Eichstrich aufweisen, die Gläser in Restaurants aber schon? Das liegt daran, dass Gläser in Restaurants eben „Messgeräte“ sind. Solche geeichten Geräte gibt es überall: Bei Wasser- und Gaszählern oder an der Tankstelle. Anders als Gläser müssen diese Geräte regelmäßig neu geeicht werden, weil sie sich verstellen können.