Gestern machte eine Schlagzeile die Runde, die viele Ärzte aufhorchen ließ: Der Bundesgerichtshof hatte einer Ärztin Recht gegeben, die ihr Profil auf dem Portal von Jameda gelöscht haben wollte. Bisher konnten einzelne Bewertungen aus dem Profil gelöscht werden, nicht jedoch die gesamte Bewertungsseite eines Arztes.
Nach meinem Kenntnisstand ist es das erste Mal, dass nun eine Bewertungsseite eines Arztes gelöscht worden ist. Es wird wohl auch ein Einzelfall bleiben: Zum einen praktiziert die Ärztin nicht mehr, so dass der Zweck des Portals, nämlich Patienten über Ärzte zu informieren, nicht mehr erfüllt werden konnte; zum anderen richtete sich die Klage der Ärztin auch dagegen, dass andere Ärzte Werbung auf ihrem Profil schalten konnten – diese Option hat Jameda bereits abgestellt.
Somit bleibt die Rechtslage bestehen: Vor gut drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof bereits einmal geurteilt, dass Ärzte es hinnehmen müssten, in solchen Portalen bewertet zu werden. Es liege im öffentlichen Interesse des Publikums und diene der freien Arztwahl, wenn sich ein Patient vor dem Arztbesuch über diesen informieren könne.
Bei der Bewertung sind natürlich gewissen Regeln einzuhalten: So darf der Arzt weder beleidigt, noch darf die Unwahrheit über ihn erzählt werden. Wenn auch Sie bewertet worden sind und sich ungerecht behandelt fühlen, sprechen Sie mich gerne an.