Lustiges Wort, aber eine tolle Sache! OK, worum geht es? Nehmen wir die folgende Ausgangssituation: Eine sehr gut verdienende Ehefrau, einen Ehemann, der sich um Haushalt und Familie kümmert, zwei Kinder und bisher keinen Ehevertrag. Nun will die Frau nicht bis zu ihrem Tod warten, um ihr Vermögen in der Familie zu verteilen, denn dann kann Erbschaftssteuer anfallen. Will sie ihr Vermögen aber heute schon verschenken, fällt Schenkungssteuer an.
Nun gibt es einen steuerfreien Weg, Vermögen zwischen den Ehegatten zu verteilen: Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, bilden sie eine so genannte Zugewinngemeinschaft. Diese Zugewinngemeinschaft endet normalerweise durch die Scheidung oder den Tod. Im Fall der Scheidung wird das, was beide Ehepartner verdient haben, in einen Topf getan und durch zwei geteilt, also beide bekommen die Hälfte – für denjenigen, der es bekommt, ist es steuerfrei. Rechenbeispiel: Beide haben bei der Heirat nichts, die Ehefrau verdient während der Ehe zwei Millionen Euro, der Ehemann verdient als Hausmann nichts, dann bekommt der Ehemann bei der Scheidung eine Million Euro. Das ist das, was während der Ehe „zugewonnen“ wurde, und das wird eben bei der Scheidung geteilt.
Das wird aber nicht nur bei der Scheidung geteilt, sondern in jedem Fall, in dem die Zugewinngemeinschaft beendet wird. Und so kamen schlaue Berater auf die Idee, dass die Zugewinngemeinschaft ja nicht nur durch Scheidung oder Tod beendet wird, sondern auch dadurch, dass man einen Ehevertrag abschließt und beispielsweise Gütertrennung vereinbart.
Unsere Eheleute schließen also einen Ehevertrag ab. Die Zugewinngemeinschaft ist beendet. Der Zugewinn wird ausgeglichen, und der Ehemann erhält steuerfrei eine Million Euro. Das Vermögen ist zwischen den Eheleuten verteilt, und einige Zeit später schließen die Eheleute wieder einen neuen Ehevertrag und gehen in den vorherigen Zustand zurück, bilden also wieder eine Zugewinngemeinschaft. Daher die „Güterstandsschaukel“: Die Ehepartner schaukeln vom einen Güterstand zum anderen und dann wieder zurück.
Wenn das Ganze dazu gedient hat, das Vermögen auf die Kinder zu verteilen, so könnte jetzt doppelt so viel verschenkt werden wie zuvor, denn der Freibetrag für eine Schenkung gilt nicht pro Kind, sondern pro Elternteil und Kind, d.h. jeder der beiden Eltern kann den Maximalbetrag verschenken.
Natürlich ist nicht immer alles so einfach wie in diesem Beispiel, und wenn beide Eheleute ähnlich viel verdienen, bringt das am Ende auch gar nichts, weil nichts ausgeglichen wird. Aber in manchen Konstellationen kann man über eine solche Güterstandsschaukel nachdenken wollen.