Seit 2004 gibt es eine Europäische Regelung, die Fluggästen so genannte „Ausgleichszahlungen“ für den Fall zusichert, dass ein Flug annulliert wird. Das heißt: Fällt ein Flug aus, bekommt der Passagier Geld, auch wenn er auf einen anderen Flug umgebucht worden ist und somit trotzdem sein Ziel erreicht hat. Abhängig von der Flugstrecke beträgt die Ausgleichszahlung € 250,- bis € 600,-.
Für die Fluggesellschaften ist diese Regelung natürlich ärgerlich. Ein Passagier kauft ein Ticket für € 500,-, der Flug fällt aus, der Passagier wird umgebucht und transportiert und bekommt hinterher noch € 600,- erstattet. Der Passagier wurde also zum Ziel gebracht und hat hinterher noch mehr Geld in der Tasche als vorher.
Viele Fluggesellschaften wehren sich daher gegen diese Zahlungen. Sie berufen sich auf so genannte „außergewöhnliche Umstände“, denn lägen diese vor, müssten sie nichts zahlen. Außergewöhnliche Umstände sind jedoch nur solche Umstände, die von außen kommen und mit dem Flugbetrieb nichts zu tun haben: Beispiele sind Streiks, Unwetter oder die berühmte Aschewolke, die im Jahr 2010 von Island über Europa gezogen ist. Keine außergewöhnlichen Umstände sind dagegen technische Probleme an dem Flugzeug, denn diese kann die Fluggesellschaft selber beheben.
Was die meisten Flugpassagiere nicht wissen: Auch Verspätungen des Flugs können eine Ausgleichszahlung begründen. Die EU-Verordnung sieht die Zahlungen zwar nur bei Annullierungen des Flugs vor, aber der Europäische Gerichtshof hat bereits 2009 geurteilt, dass auch die Fluggäste verspäteter Flüge die gleichen Ausgleichszahlungen erhalten sollen wie die Passagiere eines ausgefallenen Flugs. Dies gilt jedoch nur, wenn der Zeitverlust drei Stunden oder mehr beträgt, wenn also das Endziel „nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit“ erreicht wird. Und noch eine Besonderheit aus der Rechtsprechung: Es gilt nicht der Zeitpunkt des Touchdown, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Türen des Flugzeugs geöffnet werden.
Sie sehen: Es gibt einige Besonderheiten, aber auch erfreuliche Rechte für die Passagiere. Wenn Sie hierzu Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.