Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

nicolaihoene Aus dem Leben

Diesen Satz hört man immer wieder: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“. Aber wer sagt das und warum, und lässt sich der Rechtsweg einfach ausschließen?

Um diese Frage zu beantworten, muss man erst einmal klären, worum es sich beim Rechtsweg überhaupt handelt. Unter dem Rechtsweg versteht man eigentlich den Zugang zu den Gerichten, und den kann man in Deutschland niemandem verbieten. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat einen Anspruch darauf, dass sich ein Richer das anschaut. Das bedeutet natürlich nicht, dass einem der Richter alles gibt, was man gerne haben möchte, aber man kann zumindest verlangen, dass etwas überprüft wird.

Bei allen Gewinnspielen liest man aber, dass der Rechtsweg ausgeschlossen sei. Können die mir denn einfach den Rechtsweg verbieten?

Vielleicht müssen wir als nächstes klären, was mit diesem Spruch denn gemeint ist. Bei diesem Ausschluss des Rechtswegs soll nämlich der Teilnehmer des Gewinnspiels davon abgehalten werden, das Ergebnis des Gewinnspiels anzufechten. Es soll also nicht passieren, dass ein Gewinnspiel veranstaltet und ein Gewinner bekanntgegeben wird, der dann aber hinterher den Preis zurückgeben muss, weil ein anderer Mitspieler ein Gericht davon überzeugen konnte, dass die Verlosung anders hätte stattfinden müssen.

Also noch einmal die Frage: Kann der Rechtsweg ausgeschlossen werden? Die Antwort auf diese Frage ist das für Juristen typische „Jein“.

Tatsächlich ist es möglich, „den Rechtsweg auszuschließen“. Zum einen kann das durch die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels passieren: Wer an dem Gewinnspiel teilnimmt und die Bedingungen anerkennt und damit auch akzeptiert, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, der kann dann hinterher nicht zum Gericht gehen. Wenn ihm diese Teilnahmebedingungen nicht gefallen, kann er genauso gut darauf verzichten, an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Zum anderen ergibt sich das auch aus dem Gesetz, nämlich aus § 762 BGB. Danach sind Spiel- und Wettschulden nicht einklagbar (wenn sie nicht aus einer staatlichen Lotterie kommen).

Die Antwort „Jein“ kommt dann daher, dass dem Teilnehmer des Gewinnspiels natürlich der Weg zu den Gerichten, also der Rechtsweg, offen steht. Er wird nur eben aus den genannten Gründen kein Recht bekommen. Der Richter wird das gerne überprüfen, aber die Klage wird erfolglos bleiben.