Die Schneeräumpflicht im Winter

nicolaihoene Immobilienrecht

Glatte Gehwege sind gefährlich, deswegen sind sie im Winter schnee- und eisfrei zu halten. Doch wer soll das tun? Die Gemeinde? Nein, das kostet zu viel Geld. Die Mieter? Nein, die müssen das nur im Ausnahmefall, wenn es nämlich ausdrücklich im Mietvertrag steht. Bleibt nur der Eigentümer. Der Eigentümer ist also verpflichtet, den Gehweg sauber zu halten, der vor seinem Grundstück verläuft.

Der Eigentümer muss das aber nicht persönlich tun. In den Großstädten kann man Schneeräumdienste beauftragen, welche die Gehwege für den Eigentümer sauber halten. Was aber, wenn dabei etwas schiefgeht? Wenn es nachts schneit, der Schneeräumdienst verschläft und ein Passant durch die Glätte ausrutscht? Dann haftet der Eigentümer. Für den gestürzten Passanten ist es nämlich egal, wer verschlafen hat. Der Eigentümer kann dann zwar seinerseits beim Schneeräumdienst Regress nehmen, denn mit dem hat er einen Schneeräumvertrag geschlossen.

Als Eigentümer braucht man nicht den ganzen Tag draußen zu stehen, wenn es schneit. Die Räumpflicht hat auch Grenzen, wenn es unzumutbar wird. Ansonsten sollte der Gehweg aber zwischen 7 Uhr und 20 Uhr sauber sein. Sollten Sie Fragen haben, so sprechen Sie mich gerne an.