Die juristische Ausbildung ist zweistufig: Sie beginnt mit dem theoretischen Studium an der Universität, dann folgt das erste Staatsexamen. Weiter geht es mit der praktischen Ausbildung bei Gerichten, Behörden und Anwälten, dem so genannten Referendariat. Das Referendariat wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.
Als Referendar wird man schon gelegentlich ins kalte Wasser geworfen, wenn man etwa für die Staatsanwaltschaft anklagen darf oder vorne auf dem Richterstuhl sitzt. Eine Referendarin aus Hessen darf das jetzt nicht mehr, denn sie ist islamischen Glaubens und trägt ein Kopftuch. Das Justizministerium hatte ihr verboten, den Referendardienst mit Kopftuch abzuleisten. Hiergegen ist die Referendarin gerichtlich vorgegangen. In der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Frankfurt hatte sie noch Recht bekommen, in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist sie jedoch unterlegen.
Begründet wird das Kopftuchverbot mit der Unabhängigkeit der Justiz. Die Gerichte sind neutral und müssten dies auch nach außen zeigen. Trägt eine Richterin, eine Staatsanwältin oder eben auch eine Referendarin in dieser Funktion ein Kopftuch, so bestünde die Möglichkeit, dass das Vertrauen in die Neutralität des Gerichts verloren ginge. Diese Neutralität sei wichtiger als das Grundrecht der Referendarin auf die freie Entfaltung ihrer Religion.
Weil die Justizverwaltung nicht bundeseinheitlich ist, sondern in jedem Bundesland unabhängig besteht, gibt es in anderen Bundesländern andere Auslegungen. So ist im letzten Jahr in Bayern ein Kopftuchverbot durch das Verwaltungsgericht aufgehoben worden. Konsequent, wenn man sich anschaut, dass ja dort auch in jedem Gerichtssaal ein Kruzifix hängt – dann darf man auch das Kopftuch nicht verbieten.
Mir fällt auf: Das ist ein spannendes Thema! Ich werde es demnächst noch einmal aufgreifen und einige Gedanken mehr dazu schreiben.