Die Zulassung von Wohnungseigentumsverwaltern

nicolaihoene Immobilienrecht

Wer Wohnungen oder Häuser verwalten wollte, brauchte dazu bisher keinerlei Genehmigung. Es reichte aus, die Tätigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen, also dort mitzuteilen, dass man jetzt als Wohnungseigentumsverwalter loslegt. Verbieten konnte das keiner.

Die Berufsverbände der Immobilienwirtschaft sahen die Qualität der Verwaltungen gefährdet, wenn jeder – unabhängig von seinen Kenntnissen und Fähigkeiten – einfach als Eigentumsverwalter arbeiten konnte. Denn im schlimmsten Fall wurden nachteilige Verträge abgeschlossen und die Vermögenswerte der Eigentümer in Gefahr gebracht. Und im allerschlimmsten Fall wurde ein Schaden verursacht, den der ungeübte Verwalter mangels eigener Liquidität nicht mehr ersetzen konnte.

Seit kurzem gibt es also einen Gesetzesentwurf zur Zulassung für gewerbliche Immobilienverwalter. Wer künftig Wohnungseigentum verwalten will, braucht also eine Genehmigung. Diese Genehmigung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft: Vor allem wird eine Prüfung über die Sachkunde gefordert, und weiterhin ist eine Versicherung nachzuweisen. Auch wer schon lange in der Verwaltung tätig ist, ist betroffen und hat das Zulassungsverfahren zu durchlaufen, vor allem wegen des Versicherungsnachweises. Bei Verwaltern, die schon mindestens sechs Jahre lang tätig sind, wird jedoch auf die Prüfung verzichtet.

Nicht betroffen sind jedoch Selbstverwalter. Wer also nur seine eigene Wohnung vermietet, braucht dafür keine Erlaubnis. Auch gibt es weitere Ausnahmen, deren Einbeziehung in das Gesetz noch nicht endgültig geklärt ist. Ich werde Sie hier gerne auf dem Laufenden halten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.