Die wenigsten Menschen haben ein Testament geschrieben. Ich kenne die genaue Zahl nicht, aber ich habe mal etwas von 20-30 Prozent der Bevölkerung gehört. In einem Testament kann man das, was einem lieb ist, verteilen, also meistens Dinge wie ein Haus oder ein Aktiendepot oder Kunst oder Schmuck.
Wenn Sie heute einen Blogbeitrag auf der Seite eines Notars lesen, dann haben Sie sich vielleicht zumindest schon einmal Gedanken über Ihren Nachlass gemacht. Was passiert, wenn etwas passiert?
In einem Testament setzt man meist seinen Ehepartner, Lebenspartner und/oder Kinder zu seinen Erben ein. Die Erben bekommen dann eben das Haus oder das Aktiendepot. Damit ist das Werthaltige verteilt. Die Erben können einen Erbschein beantragen und dann etwa die Konten umschreiben, eine Mietwohnung kündigen oder das Auto verkaufen.
Aber darum geht es mir heute nicht. Heute habe ich eine andere Frage für Sie: Haben Sie sich schon einmal Gedanken um Ihren digitalen Nachlass gemacht?
Schwieriger ist es für die Erben nämlich, an die nicht-materiellen Dinge heranzukommen. Wie entsperrt der Erbe das Handy? Wie lautet der Code zum Computer, auf dem sich Fotos oder Kontoauszüge befinden? Wie heißt das Passwort für die Emails? Und welche Zugänge zu Streaming-Anbietern, Internetforen, sozialen Plattformen und sonstigen Diensten gibt es?
Diese Zugänge werden als digitaler Nachlass bezeichnet, und es ist praktisch, wenn man solche Dinge sortiert. Dafür, wie man das macht, gibt es keine Patentlösung. Wichtig ist jedenfalls, sich darum einmal Gedanken zu machen. Wer will seinen Erben schon zumuten, das alles zusammenzusuchen?
Ich habe mir in den vergangenen Monaten Lösungen überlegt, so etwas praktisch zu gestalten. Vielleicht ist meine Lösung ja auch etwas für Sie? Sprechen Sie mich gerne an.