Vor knapp vier Monaten hatte ich hier darüber berichtet, dass es künftig Möglichkeiten geben wird, sein Gehalt „angleichen“ zu lassen. Wer also etwa als weibliche Angestellte in einem großen Betrieb weniger verdient als männliche Kollegen mit der gleichen Tätigkeit, soll verlangen können, so viel zu bekommen wie die männlichen Kollegen. Hierfür ist es notwendig, erst einmal darzulegen, wieviel die Kollegen mit der gleichen Tätigkeit denn bekommen.
In dieser Woche ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Berlin gescheitert, als eine Fernsehjournalistin verlangt hat, dass ihr Gehalt dem Gehalt der männlichen Kollegen angeglichen wird. Die Klage ist deswegen gescheitert, weil sich die Klägerin wohl mit Kollegen einer anderen Gruppierung verglichen hat: So ist sie – anders als die verglichenen Kollegen – ohne Festanstellung. Das Arbeitsgericht entschied daher, dass die Gehälter der Klägerin und der verglichenen Kollegen schon deswegen nicht vergleichbar wären.
Nun gibt es in dem Gesetz ja die Möglichkeit, den Arbeitgeber um Auskunft zu bitten, so dass der Arbeitgeber darlegen muss, was vergleichbare männliche Kollegen verdienen. Weil dieses Gesetz aber noch nicht in Kraft getreten ist, konnte die Journalistin auch hiermit nicht gewinnen.
Wie ich damals schon geschrieben habe, ist das ein spannendes Thema, und wir werden hiermit noch einiges erleben!