Durchsuchungsbeschluss: Was darf die Polizei?

nicolaihoene Allgemein

In der vergangenen Woche wurde ein Internetportal verboten, das möglicherweise dazu benutzt worden ist, Straftaten zu planen oder sich dazu zu verabreden. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Wohnungen und ein Kulturzentrum untersucht.

Auch wenn das im juristischen Alltag häufig vorkommt, ist eine Wohnungsdurchsuchung ein ziemlich großes Ding. Im Grundgesetz nämlich wird die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Das bedeutet eigentlich, dass jeder in seiner Wohnung tun kann, was er möchte, ohne dass er vom Staat dabei gestört wird.

Die Hürden für einen Durchsuchungsbeschluss sind dann entsprechend hoch. Die Polizei darf also nicht selber entscheiden, dass sie eine Wohnung durchsuchen mag. Möglich ist eine Durchsuchung nur bei besonders schweren Straftaten oder dann, wenn gerade eine Gefahr für Leib oder Leben droht. Die Durchsuchung muss dann noch durch einen Richter – teilweise sogar durch zwei Richter – bestätigt werden.

Der Beschluss selber muss einige Formvorschriften einhalten: Das Wichtigste ist, dass er mit der Unterschrift des Richters versehen ist. Weiterhin muss beschrieben sein, welche Straftat dazu geführt hat, dass nun die Wohnung durchsucht werden soll, und es muss ein Zweck der Durchsuchung beschrieben sein (etwa: Auffinden von Beweismitteln).

Das Verfahren ist also nicht ganz einfach, und einige Durchsuchungsbeschlüsse genügen den Anforderungen nicht, die das Gesetz an sie stellt. Sie sollten daher von einem Anwalt überprüft werden.

Sollte einmal die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Wohnungs- oder Bürotür stehen, dann seien Sie kooperativ und bieten Sie etwas zu trinken an, aber lassen Sie sich vor der Durchsuchung anwaltlich beraten. Soviel Zeit muss sein! Natürlich können Sie Ihren Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wenn die Formalien dann aber richtig sind, kann man sich gegen die Durchsuchung nicht wehren.

Im Fernsehen heißt der Beschluss übrigens meist „Durchsuchungsbefehl“, manchmal auch „Durchsuchungsbescheid“. Juristisch gibt es das nicht. Davon lassen sich aber höchstens besonders pingelige Juristen ärgern 😉 Ein „Befehl“ klingt eben nach mehr als ein schnöder „Beschluss“. Im Fernsehen ist ohnehin vieles leichter, zumindest bei der Arbeit der Gerichte und Anwälte. Vielleicht sollte ich dieses Thema noch einmal aufgreifen.