Hitzefrei

nicolaihoene Arbeitsrecht

Liebe Freunde, Mandanten und Partner,

in den letzten Wochen war es hier sehr ruhig in meinem Blog. Ich war zeitlich etwas eingespannt, denn ich habe an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen. Dabei kam die Pflege des Blogs zu kurz. Das Gute ist: Nun kann ich Sie noch besser vertreten 😉

Bei einer Sache kann ich Ihnen jedoch nicht helfen: Der Hitze. Wer dieser Tage in einem nicht klimatisierten Büro sitzt, hat sich sicherlich schon die Frage gestellt, ob es auch im beruflichen Umfeld so etwas wie „Hitzefrei“ gibt. Und die Antwort ist ein für Juristen typisch unentschlossenes „Jein“.

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun müssen, steht vor allem in dem Arbeitsvertrag, den diese beiden geschlossen haben. Darin steht, wie viel seiner Zeit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, und andererseits steht darin, was der Arbeitnehmer dafür vom Arbeitgeber bekommt. Meist sind noch Nebenpunkte geregelt, also Themen wie Auto oder Computer oder Handy.

Dass die Arbeitsbedingungen im Büro aber im Arbeitsvertrag geregelt werden, kommt selten vor. Es ist aber möglich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein besonders großes Büro verspricht oder bestimmte Zeiten im Homeoffice. Dass aber eine bestimmte Raumtemperatur versprochen wird, habe ich noch nicht gesehen.

Wenn etwas nicht in einem Vertrag steht, könnte es aber noch im Gesetz stehen. Und wer diesen Blog gelegentlich liest, weiß: In Deutschland gibt es für alles Gesetze. So gibt es auch die Arbeitsstättenverordnung, in der festgelegt ist, dass Arbeitsstätten so eingerichtet sind, dass die Sicherheit der Beschäftigen geschützt und deren Gesundheit gewährleistet ist. Auf dieser Grundlage wird dann auch ein „Stand der Technik“ definiert, also gewissermaßen die übliche Ausstattung von Geschäftsräumen. Und wer dann in einem solchen Musterbüro arbeitet, das dem Stand der Technik entspricht, wird sich nicht beschweren können.

Die schlechte Nachricht: Nur Räume, deren Temperatur mehr als 35° beträgt, sind „nicht als Arbeitsraum geeignet“. Liegt die Temperatur als bei 35° oder darunter, gibt es erst einmal kein „Hitzefrei“.

Zwar hat der Arbeitgeber bei Temperaturen ab 26° bereits Maßnahmen zu ergreifen, welche das Arbeiten angenehmer machen, also etwa die Räume morgens zu lüften oder die Kleiderordnung zu lockern. Und auch dann, wenn jemandem gesundheitliche Schäden drohen, muss der Arbeitgeber natürlich einschreiten. Trotzdem sind die Arbeitnehmer bei diesen Temperaturen verpflichtet, zur Arbeit zu kommen.

Sollte es unerträglich werden, so sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, aber gehen Sie keinesfalls eigenmächtig nach Hause. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.