Ein lange geplantes Gesetz tritt bald in Kraft: Es soll Lohngerechtigkeit herstellen und unterschiedliche Einkommen zwischen Männern und Frauen per Gesetz angleichen. Hintergrund ist, dass Deutschland in der EU zu den Spitzenreitern bei der Lohnungleichheit zählt.
Künftig sollen Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern vom Arbeitgeber eine Aufstellung erhalten können. Dort werden mindestens fünf Kollegen des anderen Geschlechts aufgeführt, die gleichartige Arbeit leisten. Einzelne Gehälter sollen nicht angegeben werden, aber ein Durchschnitt. An das Durchschnittsgehalt soll dann das Gehalt des Fragenden angeglichen werden.
Juristisch ist das spannend, denn es ist heute nicht klar, wie eine Wahrheitspflicht durchgesetzt werden kann (also ob die vom Arbeitgeber angegebenen Zahlen richtig sind). Außerdem profitiert das eine Geschlecht von dem besseren Verhandlungsgeschick des anderen Geschlechts und kann sich dann gleichzeitig gut und schlecht verkaufen: Es könnte sich beispielsweise eine Frau in einem Unternehmen anstellen lassen, in dem die männlichen Kollegen ein bestimmtes Durchschnittsgehalt verdienen. Um die Anstellung zu bekommen, verlangt sie nur ein niedriges Gehalt; später kann sie es jedoch anpassen lassen, weil sie schlechter bezahlt wird als die männlichen Kollegen. Auf Arbeitsrechtler kommen also wieder spannende Zeiten zu!