Liebe Mandanten, liebe Leser,
ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gekommen! Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen allen viel Glück, Zufriedenheit, Gesundheit und beruflichen Erfolg.
Zum Jahreswechsel treten immer eine Reihe von Gesetzen in Kraft. Diesmal sind vor allem die Regelungen der Pflegeversicherung und einige Straßenverkehrsnormen betroffen: So dürfen jetzt etwa Eltern auch auf dem Gehweg Rad fahren, wenn ihre Kinder dort fahren.
Für einige Mandanten ist die Erhöhung des Mindestlohns interessant, der von € 8,50 auf € 8,84 steigt. Das betrifft nämlich auch die Unternehmen, die Arbeitnehmer verleihen. Auch Minijobs sollten überprüft werden: Hier ist gegebenenfalls die Stundenzahl zu reduzieren, um die Grenze von € 450,- nicht zu überschreiten.
Ansonsten steigt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer, dafür sinkt der Garantiezins der Lebensversicherung von 1,25 auf 0,9 Prozent – letztere Änderung betrifft jedoch nur Neuverträge.
Damit wir aber alle etwas zu feiern haben, wurde uns – zumindest denjenigen, die ihn noch nicht in ihrem Bundesland hatten – ein Feiertag geschenkt: Zum 500. Jahrestag ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ausnahmsweise ein bundesweiter Feiertag.
Wie Sie sehen: Viel bewegt sich, aber noch viel mehr bleibt gleich. Ich freue mich, Ihnen auch in diesem Jahr mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.