PayPal ist für Käufer im Internet eine schöne Sache: Gefällt dem Käufer etwas nicht, so kann er angeben, dass die gekaufte Ware nicht der Beschreibung entspricht, und dann wird ihm – praktisch ohne jede Prüfung – der Kaufpreis wieder gutgeschrieben.
Der Verkäufer musste dann überlegen, was er tut. Will er den Kaufvertrag dennoch durchführen, dann müsste er den Käufer verklagen, um sein Geld zu bekommen. Doch das war nicht so einfach: So gab es zwar Gerichte in Deutschland, die gesagt haben, dass es sich bei PayPal nur um einen Zahlungsdienst handele und dass das Recht des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises bestehen bleibt, aber es gab auch Gerichte, die gesagt haben, dass der Verkäufer durch das Akzeptieren der Bedingungen von PayPal auch den Käuferschutz akzeptiert hat dadurch auf eine weitere Geltendmachung seiner Rechte verzichtet, wenn PayPal einmal das Geld zurückgebucht hat.
Gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Rechte des Verkäufers gehen durch den Käuferschutz nicht verloren. Das heißt: Wird etwas verkauft, bei PayPal reklamiert und der Kaufpreis zurückgebucht, so kann der Verkäufer immer noch sein Geld verlangen. Kommt es dann zum Gerichtsverfahren, so muss er vielleicht nachweisen, dass die Ware doch in Ordnung war, aber die Teilnahme am Zahlungssystem von PayPal bedeutet nicht, dass PayPal darüber entscheiden kann, ob der Verkäufer sein Geld bekommt oder nicht.
In der Kommentierung zu dieser Entscheidung war gestern zu lesen, dass nun klargestellt sei, dass PayPal nicht über dem Gesetz stehe. Irgendwie klar, aber hier muss man ergänzen: Es gibt Bereiche, in denen es in Ordnung ist, wenn man sich über das Gesetz stellt. So gibt es nämlich „abdingbares Recht“, also solche Rechte, auf die man verzichten kann. Wenn ich etwa einem Freund sein Auto abkaufe, so werden wir vereinbaren, dass ich keine Gewährleistungsrechte haben soll. Damit habe ich also auf dieses Recht verzichtet. Damit haben wir uns dann etwas vereinbart, was im Gesetz anders geregelt ist und dadurch gewissermaßen unsere Einigung über den Geist des Gesetzes gestellt. Wer aber als Verkäufer die Zahlungsmethode „PayPal“ akzeptiert, verzichtet nicht auf sein Recht auf Zahlung des Kaufpreises.
Zu großen Änderungen in der Praxis wird die Entscheidung dennoch nicht führen. Die meisten Käufe im Internet werden zwischen gewerblichen Verkäufern und privaten Käufern durchgeführt, und dort haben die Käufer ohnehin das so genannte „Widerrufsrecht“, wonach sie die Ware innerhalb von zwei Wochen grundlos zurückschicken können.