Sportrecht – für mich als ehemaligen Sportler und heutigen Rechtsanwalt klingt das wie ein interessantes Rechtsgebiet. Mit Sportrecht kann ich Hobby und Beruf miteinander verbinden. Als ich Rechtsanwalt wurde, lag es für mich deswegen nahe, Sportler zu vertreten, also ihre Verträge mit Sponsoren oder Veranstaltern zu verhandeln und auch sonst dafür zu sorgen, dass sie das tun können, was sie tun wollen, nämlich Sport treiben.
Wer sich länger damit beschäftigt, wird jedoch feststellen, dass Sportrecht viel mehr ist. Sportrecht ist nämlich nicht nur das Recht der Sportler, sondern auch das Recht der Sportvereine, der Verbände und auch privater Organisationen, die Veranstaltungen ausrichten oder auch Sportler unterstützen.
Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland kein Sportgesetz. Die Regeln, die zum Sportrecht gehören, finden sich bei uns in allerhand Gesetzen. Das Sportrecht betrifft nämlich nicht nur den Vertrag zwischen einem Sportler und einem Veranstalter, sondern bei angestellten Mannschaftssportlern ist das Arbeitsrecht berührt, Einzelsportler haben Sponsoren- oder Ausrüsterverträge, die man im allgemeinen Zivilrecht verorten könnte, ein Sportverein möchte öffentliche Trainingshallen nutzen und kommt dort mit dem Teilhaberecht in Kontakt, in Fällen von Doping kann das Strafrecht betroffen sein, und möchte ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden, ist das eine Frage des Steuerrechts.
Wie Sie sehen: Sportrecht ist vielfältig und wenig greifbar. Seit Jahren wird auch darüber diskutiert, einen „Fachanwalt für Sportrecht“ einzuführen (es gibt derzeit 23 Fachanwaltschaften, etwa den Fachanwalt für Arbeitsrecht oder den Fachanwalt für Familienrecht). Während es sich aber etwa beim Familienrecht um einen gut abgrenzbaren Bereich handelt, ist das Sportrecht eine große Wundertüte.
Möchten Sie mit mir darüber sprechen? Rufen Sie mich gerne an!