Seit einigen Jahren widerrufen Bankkunden immer öfter ihre Darlehensverträge. Obwohl das Widerrufsrecht eigentlich nur zwei Wochen lang gilt, gibt es hier eine Ausnahme: Weil die Banken ihre Kunden in vielen Fällen nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt haben, läuft das Widerrufsrecht nicht ab. Das kommt den Kunden gelegen, denn auf diese Weise können sie ihre alten Darlehen mit hohen Zinssätzen loswerden.
Doch wie lange kann man das Widerrufsrecht ausüben? Einen Monat, ein Jahr oder zehn Jahre lang? Was ist, wenn der Vertrag schon abgezahlt und alles erledigt ist: Kann man dann immer noch den Widerruf erklären?
Die letzte Frage hat viele Gerichte beschäftigt, sie ist aber noch nicht endgültig vom Bundesgerichtshof geklärt worden, der hierbei das letzte Wort hätte. Gestern stand diese Frage wieder auf der Tagesordnung des Bundesgerichtshofs: Ein Ehepaar hatte mehrere Darlehensverträge bei einer Bank abgeschlossen. Sie gaben das Geld vorzeitig zurück und zahlten der Bank dafür den Zinsschaden in Höhe von knapp € 30.000,-. Anderthalb Jahre später erklärten sie den Widerruf der Darlehensverträge und forderten den Zinsschaden zurück.
Kurz bevor der Bundesgerichtshof das Urteil sprechen konnte, nahm die Bank die Revision zurück und zahlte dem Ehepaar das Geld aus. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglicherweise wollte die Bank vermeiden, dass es ein öffentlichkeitswirksames Urteil gegen sie gibt.
Bereits im vergangenen Jahr kam es kurz vor einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu einer Rücknahme der Klage. Auch damals war spekuliert worden, dass die Bank in letzter Sekunde einem Vergleich zugestimmt hat, um eine Verurteilung zu vermeiden.