Der Energieausweis beim Immobilienkauf

nicolaihoene Immobilienrecht

Schon seit einigen Jahren gibt es den Energieausweis. Der Energieausweis ist der Ausweis einer Immobilie, wie hoch der Energiebedarf ist. Käufern oder Mietern soll daher die Entscheidung zu Gunsten eines Hauses oder einer Wohnung erleichtert werden, wenn sie wissen, welche Folgekosten beim Energiebedarf auf sie zukommen.

Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, hat der Verkäufer oder Vermieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen.

Obwohl es diese Verpflichtung schon seit einigen Jahren gibt, ist sie derzeit in aller Munde, denn ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann seit dem 1. Mai 2015 mit einem Bußgeld belegt werden.

Wenn Sie also den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie planen, so benötigen Sie einen Energieausweis. Ein solcher kann etwa von Architekten oder Bauingenieuren ausgestellt werden. Sollten Sie einen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung betraut haben, so übernimmt auch er gegebenenfalls diese Besorgung.