Die Belehrungspflicht des Notars

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Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, geht zum Notar. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, d.h. er überprüft, mit wem er es zu tun hat und ob der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist nichtig: Er wird also so behandelt, als gäbe es ihn gar nicht. Der Notar überwacht jedoch nicht nur die richtige Abwicklung …

Die Vorbelastungsvollmacht beim Grundstückskauf

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Vor kurzem hatte ich hier bereits über die Zinsen bei der Grundschuld gesprochen und darüber, dass sich die Bank eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lässt, wenn sie einen Wohnungs- oder Hauskauf finanziert. Durch diese Grundschuld ist die Bank abgesichert: So kann das Grundstück nicht einfach verkauft werden, ohne dass die Bank ihr Geld zurückbekommt. Wenn man sich die Abläufe eines …

Zinsen in der Grundschuld beim Wohnungskauf

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Kauft man eine Wohnung und nimmt dazu ein Darlehen bei einer Bank auf, lässt sich die Bank praktisch immer eine Grundschuld eintragen, um abgesichert zu sein. Die Zinsen für solche Darlehen sind derzeit niedriger denn je. Abhängig von den einzelnen Details kann man das Geld schon für 1 bis 2% leihen. Für unser Beispiel gehen wir mal von einem Zinssatz …

Was ist eigentlich die Identitätserklärung?

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In Wohnungskaufverträgen liest man häufig, dass der Notar von den beiden Vertragsparteien eine Vollmacht erhält, die so genannte „Identitätserklärung“ abzugeben. Doch was ist darunter zu verstehen? Hintergrund ist die Aufteilung des Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz – hierzu erfahren Sie hier mehr. Häufig werden Wohnungen verkauft, die sich noch in der Bauphase befinden. Es gibt dann Baupläne oder Lagepläne, in denen …

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

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Im Deutschen Recht gibt es eine Besonderheit: Wer ein Haus kauft, kauft nicht einfach das Haus, sondern er kauft das Grundstück, und zu diesem Grundstück gehört das Haus. Was sich fest auf dem Grundstück befindet, gehört zum Grundstück. Wer ein Haus kaufen möchte, kauft also das Grundstück, und das Haus gibt es dazu. Bei Wohnungen ist es komplizierter: In einem …

Der Energieausweis beim Immobilienkauf

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Schon seit einigen Jahren gibt es den Energieausweis. Der Energieausweis ist der Ausweis einer Immobilie, wie hoch der Energiebedarf ist. Käufern oder Mietern soll daher die Entscheidung zu Gunsten eines Hauses oder einer Wohnung erleichtert werden, wenn sie wissen, welche Folgekosten beim Energiebedarf auf sie zukommen. Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, hat der Verkäufer oder Vermieter …

Was ist eigentlich die „Auflassung“?

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In Wohnungskaufverträgen und Grundstückskaufverträgen taucht der Begriff der „Auflassung“ auf, der – verständlicherweise – noch nicht den Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft hat. Es heißt dort meist: „Sodann erklären die Parteien die Auflassung wie folgt“ oder ähnlich. Aber was bedeutet Auflassung? Nun, die Auflassung ist nichts anderes als die Erklärung, dass der Verkäufer das Grundstück abgeben will und der …

Vorkaufsrecht des Mieters

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Häufig gehört ein ganzes Haus mit mehreren Mietwohnungen nur einem Vermieter. Dieses Haus könnte dann auch erst einmal nur als ganzes verkauft werden. Möchte der Vermieter aber nur einzelne Wohnungen verkaufen, so muss das Haus im Grundbuch vorher in die einzelnen Wohnungen aufgeteilt werden. Wird das ganze Haus aufgeteilt, so steht den jeweiligen Mietern der Wohnungen ein so genanntes Vorkaufsrecht …

Die Haftung des Grundstückseigentümers für Altlasten

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Wer ein Grundstück kauft, haftet für die so genannten „Altlasten“. Altlasten sind Verschmutzungen des Bodens, etwa durch giftige Stoffe. Auch wenn der Käufer nicht einmal wusste, dass der Boden belastet ist, kann er noch Jahre später zu der Sanierung des Bodens herangezogen werden. Und eine Bodensanierung kann teuer sein – auch wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Eigentümer nicht …

Benötigt man beim Wohnungskauf ein Notaranderkonto?

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Viele Immobilienkäufer denken, dass beim Haus- oder Wohnungskauf immer ein Notaranderkonto benutzt wird. So ist es aber nicht – im Gegenteil: ein Notaranderkonto ist die Ausnahme, nicht die Regel. Auch ohne Notaranderkonto ist sichergestellt, dass alles da ankommt, wo es hingehört. Der Käufer soll die Wohnung bekommen, der Verkäufer soll sein Geld bekommen, und keiner soll ohne Absicherung in Vorleistung …