In Wohnungskaufverträgen liest man häufig, dass der Notar von den beiden Vertragsparteien eine Vollmacht erhält, die so genannte „Identitätserklärung“ abzugeben. Doch was ist darunter zu verstehen?
Hintergrund ist die Aufteilung des Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz – hierzu erfahren Sie hier mehr. Häufig werden Wohnungen verkauft, die sich noch in der Bauphase befinden. Es gibt dann Baupläne oder Lagepläne, in denen die Wohnung eingezeichnet ist. Die Wohnung existiert dann bloß auf dem Papier und kann trotzdem schon verkauft werden.
Nachdem das Haus dann fertiggestellt ist, wird es noch einmal amtlich vermessen, und es werden die Daten im Grundbuch aktualisiert. Hier muss dann erklärt werden, dass die verkauften Wohnungen aus den Kaufverträgen mit den tatsächlich erbauten Wohnungen übereinstimmen, dass sie also identisch sind. Diese Erklärung bezeichnet man als Identitätserklärung.
Die Identitätserklärung ist vom Käufer zu erklären. Damit der Käufer nicht für diese (oder andere) Erklärungen immer wieder zum Notar geht, bekommt der Notar im Kaufvertrag eine Vollmacht, solche Erklärungen im Namen des Käufers vornehmen zu können.
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