Benötigt man beim Wohnungskauf ein Notaranderkonto?

nicolaihoene Immobilienrecht

Viele Immobilienkäufer denken, dass beim Haus- oder Wohnungskauf immer ein Notaranderkonto benutzt wird. So ist es aber nicht – im Gegenteil: ein Notaranderkonto ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Auch ohne Notaranderkonto ist sichergestellt, dass alles da ankommt, wo es hingehört. Der Käufer soll die Wohnung bekommen, der Verkäufer soll sein Geld bekommen, und keiner soll ohne Absicherung in Vorleistung gehen. Der Ablauf ist dabei ganz einfach: Nachdem der Verkäufer und der Käufer den Kaufvertrag geschlossen haben, wird für den Käufer eine so genannte Vormerkung im Grundbuch eingetragen – hierdurch ist sichergestellt, dass der Verkäufer die Wohnung nicht an eine dritte Person verkaufen kann. Das ist die Absicherung für den Käufer, der dann den Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen kann. Wenn der Verkäufer das Geld bekommen hat, kann die Wohnung endgültig auf den Käufer überschrieben werden.

Soweit die Kurzfassung – in der Praxis überwacht der Notar diese Vorgänge und gibt genaue Zahlungsanweisungen, die sich aus dem Kaufvertrag und eventuell aus Verträgen mit der Bank ergeben. Dass das Geld aber über das Konto des Notars fließt, ist nicht notwendig.