Die Haftung des Grundstückseigentümers für Altlasten

nicolaihoene Immobilienrecht

Wer ein Grundstück kauft, haftet für die so genannten „Altlasten“. Altlasten sind Verschmutzungen des Bodens, etwa durch giftige Stoffe. Auch wenn der Käufer nicht einmal wusste, dass der Boden belastet ist, kann er noch Jahre später zu der Sanierung des Bodens herangezogen werden. Und eine Bodensanierung kann teuer sein – auch wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Eigentümer nicht mehr zahlen müsse, als das Grundstück wert ist.

Rechtlich hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, sich das Geld bei demjenigen zurückzuholen, der den Boden damals verschmutzt hat. Praktisch ist das nicht so leicht, denn selbst dann, wenn man den Übeltäter kennt, ist nicht sichergestellt, dass es ihn noch gibt, denn die Verschmutzung kann auch durch eine GmbH erfolgt sein, die längst aufgelöst ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich im Grundstückskaufvertrag abzusichern. Dann könnte man den Verkäufer haftbar machen. Auch hier gibt es jedoch praktische Probleme, denn der Staat verpflichtet den aktuellen Eigentümer mit der Sanierung, und ob der sein Geld von seinem Verkäufer erhält oder der nicht mehr auffindbar oder insolvent ist, ist nicht immer klar.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie ein Grundstück kaufen und den Vertrag prüfen lassen möchten. Etwaige Risiken erläutere ich Ihnen gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.