Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, ist nicht sofort nach dem Notartermin Eigentümer. Eigentümer im Grundbuch wird man erst, wenn die Formalien abgearbeitet sind: Die Umschreibung passiert normalerweise erst nach Zahlung des Kaufpreises und nach Zahlung der Grunderwerbsteuer, und bei Grundstücken kommt noch hinzu, dass die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, meist noch ein so genanntes Vorkaufsrecht hat, …
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