Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, ist nicht sofort nach dem Notartermin Eigentümer. Eigentümer im Grundbuch wird man erst, wenn die Formalien abgearbeitet sind: Die Umschreibung passiert normalerweise erst nach Zahlung des Kaufpreises und nach Zahlung der Grunderwerbsteuer, und bei Grundstücken kommt noch hinzu, dass die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, meist noch ein so genanntes Vorkaufsrecht hat, auf das sie erst einmal verzichten muss. Häufig werden dann noch die alten Grundschulden des Voreigentümers gelöscht, hinzu kommt noch Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt – die endgültige Eintragung als Eigentümer kann also schon einige Monate dauern, gelegentlich auch mehr als ein Jahr.
In der Praxis ist das jedoch kein Problem, denn es gibt eine Sicherheit im Grundbuch, nämlich die so genannte Vormerkung. Damit nach der Beurkundung sichergestellt ist, dass der Käufer die Wohnung oder das Grundstück auch bekommt, wird sehr bald nach der Beurkundung – meist schon nach wenigen Tagen – eine Vormerkung eingetragen. Diese Vormerkung merkt die Wohnung für den Käufer vor. So lange die Vormerkung eingetragen ist, kann niemand anders die Wohnung kaufen. Mit der Vormerkung hat der Käufer dann die Sicherheit, dass die Wohnung ihm gehören wird, und dann können die Formalien in Ruhe abgearbeitet werden. Auch der Kaufpreis wird erst gezahlt, wenn die Vormerkung für den Käufer eingetragen ist.
Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung Unterstützung benötigen, so bin ich Ihnen gerne behilflich. Einige weitere Informationen finden Sie auch hier.