Vor kurzem habe ich in einem Supermarkt eine Getränkekiste gesehen, und auf ihr stand „Unverkäufliches Eigentum“. Da fängt es doch bei jedem Juristen im Kopf zu rattern an. Stimmt das? Und wenn nicht: Was ist damit gemeint?
Ich fange mal damit an, was Eigentum überhaupt ist. Eigentum ist das Recht, mit einer Sache alles tun und lassen zu können, was man will. (Juristen unterscheiden zwischen Eigentum und Besitz: Eigentümer ist derjenige, dem etwas gehört, und Besitzer ist derjenige, der die Sache in den Händen hält. Leihe ich mir also ein Buch von meiner Kollegin, bin ich der Besitzer des Buchs, weil es bei mir auf dem Schreibtisch liegt, aber sie ist die Eigentümerin). Eigentum ist also die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann sie verkaufen, behalten, zersägen, sie anmalen oder damit spielen.
Dieses Recht des Eigentümers ist in § 903 BGB definiert (natürlich mit der Einschränkung, dass man bei der Benutzung seines Eigentums die geltenden Gesetze einhält), und das Recht des Eigentümers ist in Art. 14 des Grundgesetzes gewährleistet. Unsere Verfassung sichert uns also das Recht zu, dass wir alle mit unseren Sachen machen können, was wir wollen.
Und nun steht auf dieser Getränkekiste „Unverkäufliches Eigentum“. Stellen wir uns vor, diese Getränkekiste gehört dem Hersteller. Soll er sie nicht verkaufen können? Doch, selbstverständlich kann er das. Als Eigentümer kann er mit der Sache schließlich machen, was er will. Insofern ist diese Beschriftung „Unverkäufliches Eigentum“ in sich irgendwie nicht richtig, das Eigentum ist natürlich verkäuflich.
Und was ist damit jetzt gemeint? Ganz sicher bin ich mir tatsächlich auch nicht, aber wahrscheinlich ist damit gemeint, dass man diese Kiste nicht kauft, wenn man die Getränke darin kauft. Man darf sie zum Transport nach Hause benutzen und muss sie eines Tages wieder zurückbringen (über das Flaschenpfand hatte ich hier auch schon einmal geschrieben). Die Kiste bleibt dann also im Eigentum des Herstellers, und ich als Kunde darf damit nicht tun und lassen, was ich will – es ist schließlich nicht meine Kiste. „Unverkäufliches Eigentum“ bedeutet dann wohl, dass mir als Getränkekunde die Kiste nicht verkauft wird, dass sie also für mich nicht zu kaufen ist.
