Neues in 2017

nicolaihoene Aus dem Leben

Liebe Mandanten, liebe Leser,

ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gekommen! Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen allen viel Glück, Zufriedenheit, Gesundheit und beruflichen Erfolg.

Zum Jahreswechsel treten immer eine Reihe von Gesetzen in Kraft. Diesmal sind vor allem die Regelungen der Pflegeversicherung und einige Straßenverkehrsnormen betroffen: So dürfen jetzt etwa Eltern auch auf dem Gehweg Rad fahren, wenn ihre Kinder dort fahren.

Für einige Mandanten ist die Erhöhung des Mindestlohns interessant, der von € 8,50 auf € 8,84 steigt. Das betrifft nämlich auch die Unternehmen, die Arbeitnehmer verleihen. Auch Minijobs sollten überprüft werden: Hier ist gegebenenfalls die Stundenzahl zu reduzieren, um die Grenze von € 450,- nicht zu überschreiten.

Ansonsten steigt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer, dafür sinkt der Garantiezins der Lebensversicherung von 1,25 auf 0,9 Prozent – letztere Änderung betrifft jedoch nur Neuverträge.

Damit wir aber alle etwas zu feiern haben, wurde uns – zumindest denjenigen, die ihn noch nicht in ihrem Bundesland hatten – ein Feiertag geschenkt: Zum 500. Jahrestag ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ausnahmsweise ein bundesweiter Feiertag.

Wie Sie sehen: Viel bewegt sich, aber noch viel mehr bleibt gleich. Ich freue mich, Ihnen auch in diesem Jahr mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.

Umzug meiner Kanzlei

nicolaihoene Uncategorized

Nach sieben Jahren im Kurfürstendamm 30 ziehe ich um: Ab dem 1. Januar 2017 finden Sie meine Kanzlei 400m weiter, nämlich in der Joachimsthaler Straße 34. Das ist das Hochhaus an der Ecke zur Augsburger Straße, in dem sich auch das Sofitel befindet.

Es ist auch der Tausch von Altbau zu Neubau: An der neuen Adresse habe ich wunderschöne Räume im 14. Stock mit Blick über Berlin in alle Himmelsrichtungen. Ich freue mich, Sie auch dort wieder begrüßen und für Sie tätig werden zu dürfen.

Kommen Sie gut ins Neue Jahr. Herzlich – Nicolai Hoene

Frohe Weihnachten!

nicolaihoene Uncategorized

Liebe Mandanten, liebe Partner, liebe Freunde,

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und besinnliche Festtage. Mögen Sie sich im Kreise Ihrer Lieben entspannen und die verdiente Ruhe genießen.

Weihnachtsfeier ist keine Arbeitszeit

nicolaihoene Aus dem Leben

Gestern erreichte mich eine Anfrage eines langjährigen Mandanten. Er habe sich mit seinem Chef überworfen und keine Lust, auf die Weihnachtsfeier des Unternehmens zu gehen. Er wollte wissen, ob er dennoch hinmüsse.

Nein, muss er nicht. In den allermeisten Fällen ist die Weihnachtsfeier weder Arbeitszeit noch Pflichtveranstaltung. Die Weihnachtsfeier dient dem sozialen Austausch und der Stimmung im Unternehmen, aber wer nicht in der Stimmung ist, kann auch nicht zur Teilnahme gezwungen werden.

Die Belehrungspflicht des Notars

nicolaihoene Immobilienrecht

Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, geht zum Notar. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, d.h. er überprüft, mit wem er es zu tun hat und ob der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist nichtig: Er wird also so behandelt, als gäbe es ihn gar nicht.

Der Notar überwacht jedoch nicht nur die richtige Abwicklung des Vertrags: Er hat auch eine Belehrungspflicht. Diese Belehrungspflicht ist in § 17 des Beurkundungsgesetzes beschrieben. Danach soll der Notar nicht nur „erforschen“, was die Vertragsparteien eigentlich wollen, sondern sie auch über die „rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren“. Wenn Zweifel bestehen, sollen die Bedenken mit den Beteiligten erörtert werden. Weitere Belehrungen erfolgen an verschiedenen Stellen des Vertrags, etwa wenn schon eine Zahlung erfolgen soll, die noch nicht gesichert ist – das ist dann einer der Fälle der Belehrung über die „rechtliche Tragweite des Geschäfts“.

Dies sind ehrbare Ziele, aber man hört, dass sie im Alltag des Notars gelegentlich untergehen können. Jeder Notar belehrt gerne über alles, was während einer Beurkundung geschieht, aber manchmal bedarf es der Nachfrage eines Beteiligten, damit er sich zur Belehrung hinreißen lässt.

Erwähnenswert ist hier auch die Rolle des Notars: Er ist neutral und steht quasi in der Mitte zwischen den Beteiligten. Dem Notar geht es vor allem darum, dass der Zweck des Vertrags erreicht wird, dass also der Kaufvertrag zustande kommt. Es ist nicht seine Aufgabe, die Interessen des Käufers oder die Interessen des Verkäufers zu vertreten.

Ein Rechtsanwalt dagegen ist ein Interessenvertreter. Wünschen Sie die Prüfung Ihres Kaufvertrags, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Urheberrechtsverletzung durch Linksetzung

nicolaihoene Urheberrecht

Das Landgericht Hamburg hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ein Webseitenbetreiber haftet für eine Urheberrechtsverletzung auf einer Seite, auf die er verlinkt.

Was ist passiert? Auf Seite B gab es eine Urheberrechtsverletzung, weil ein Bild nicht ordentlich bezeichnet war. Auf Seite A gibt es einen Link, der auf Seite B verweist. Der Betreiber von Seite A wurde nun für den Verstoß auf Seite B verantwortlich gemacht, denn durch das Verlinken habe er den Urheberrechtsverstoß einem neuen Publikum zugänglich gemacht.

Nun gab es eine vorherige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die ähnlich lautete. Mit dem Landgericht Hamburg ist nun aber das erste Deutsche Gericht dieser Rechtsprechung gefolgt.

Die Entscheidung aus Hamburg dreht heute große Kreise und wird in Deutschen Medien als „das Ende des Internets“ betitelt. So weit würde ich heute noch nicht gehen: Zunächst ist es eine Eilentscheidung des Landgerichts, d.h. derjenige, der den Link gesetzt hat, war in dem Gerichtsverfahren weder anwesend noch vertreten, und das, was er zu seiner Verteidigung vorbringen könnte, wurde nicht so sehr beachtet, wie es in einem normalen Klageverfahren passiert wäre. Hinzu kommt, dass direkt auf die Seite mit dem Urheberrechtsverstoß verlinkt worden ist; möglicherweise wäre der Link also in Ordnung gewesen, wenn der Urheberrechtsverstoß auf einer anderen Unterseite der verlinkten Domain stattgefunden hätte. Das heißt, dass man für verlinkte Einzelseiten haften kann, wohl aber nicht für den Inhalt der gesamten verlinkten Domain. Weiter sollte bedacht werden, dass es andere Gerichte in Deutschland geben könnte, die den gleichen Fall anders entscheiden würden, so dass am Ende der Bundesgerichtshof die Richtung vorgeben wird. Schließlich betrifft der Fall in dieser Konsequenz nur die Betreiber kommerzieller Webseiten; private Webseiten haften für Links weniger streng.

Führerscheinentzug wegen Falschparkens

nicolaihoene Aus dem Leben

Dass die Fahrerlaubnis bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen entzogen werden kann, ist bekannt. Üblicherweise wird dort auf das so genannte „Punktesystem“ verwiesen, wonach es für verschiedene Verstöße einen oder zwei Punkte geben kann. Erreicht man innerhalb von zwei Jahren acht Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Einem 48-jähriger Berliner ist die Fahrerlaubnis nun wegen beharrlichen Falschparkens entzogen worden. Das Falschparken selber führt zwar nicht zu Punkten, aber das Ordnungsamt zählte bei dem Betroffenen insgesamt 88 Verkehrsverstöße innerhalb von zwei Jahren, davon 83 Parkverstöße.

Das Verwaltungsgericht gab dem Ordnungsamt Recht: Weil der Verkehrsteilnehmer „offensichtlich nicht willens sei“, sich an die Regeln zu halten, habe er sich als charakterlich ungeeignet zur Teilnahme am Straßenverkehr erwiesen.

An dieser Stelle darf ich kurz zwei Begriffe erklären, die regelmäßig vermischt werden: Die Fahrerlaubnis ist das Wichtige. Das ist nämlich die Genehmigung, fahren zu dürfen. Der Führerschein ist nur das Papier, auf dem steht, dass man diese Genehmigung hat. Es ist also möglich, dass man den Führerschein – das Stück Papier – verliert, aber trotzdem immer noch die Fahrerlaubnis hat. Andererseits ist denkbar, dass einem die Fahrerlaubnis entzogen wird (etwa wegen der acht Punkte), dass man aber den Führerschein noch in den Händen hält. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (auch bei einem vorübergehenden Entzug, etwa für einen Monat) wird der Führerschein aber üblicherweise bei der Behörde abgegeben, so dass bei einer Verkehrskontrolle nur derjenige einen Führerschein vorlegen kann, der auch eine Fahrerlaubnis hat.

Stellen sind geschlechterneutral auszuschreiben

nicolaihoene Arbeitsrecht

Schon seit langem besteht in Deutschland die Pflicht, Stellenausschreibungen geschlechterneutral zu halten. Bewerber dürfen nicht nach ihrem Geschlecht diskriminiert werden. Deswegen findet man in der Praxis Formulierungen wie „Ärztin/Arzt gesucht“ oder „Wir suchen Personalberater (m/w)“.

An letzterer Formulierung störte sich kürzlich eine Behörde in Österreich, wo eine gleiche Verpflichtung zur Geschlechterneutralität besteht. Die Behörde war der Ansicht, dass der Zusatz „m/w“ nicht so auffallend sei wie die vorher nur in der männlichen Form „Personalberater“ gefasste Stellenausschreibung. Die Ausschreibung verstoße daher gegen das Diskriminierungsverbot.

Diese Auffassung der Behörde wurde durch das Landesverwaltungsgericht aufgehoben. Es sei eindeutig erkennbar, dass mit dem Zusatz „m/w“ gemeint war, dass sich die Ausschreibung sowohl an männliche wie auch an weibliche Bewerber richtete.

Das Diskriminierungsverbot besteht in Deutschland schon seit Jahrzehnten. Die vorher in verschiedenen Gesetzen verteilten Vorschriften wurden 2006 durch das AGG, also das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, in einem Gesetz zusammengefasst. Danach dürfen Personen nicht auf Grund ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Bei Verstößen gegen dieses Diskriminierungsverbot stehen den Betroffenen Schadensersatzansprüche zu.

Kündigung während der Krankheit?

nicolaihoene Arbeitsrecht

Häufig taucht die Frage auf, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers während der Krankheit zulässig ist.

Die Unsicherheit hierüber kommt wohl daher, dass es nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR tatsächlich nicht möglich war, einem Arbeitnehmer während der Krankheit zu kündigen. So lange der Arbeitnehmer krank war, war er praktisch vor der Kündigung geschützt.

Im bundesdeutschen Arbeitsrecht gab es eine solche Beschränkung allerdings nie. Das heißt: Einem Arbeitnehmer kann auch dann gekündigt werden, wenn er gerade krank zu Hause ist.

Die Laubräumpflicht im Herbst

nicolaihoene Immobilienrecht

Im vergangenen Winter habe ich hier schon einmal etwas über die Schneeräumpflicht geschrieben. Danach ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Grundstück schneefrei zu halten.

Das Gleiche gilt nun auch im Herbst: Der Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor seinem Grundstück frei von Laub sind. Laub ist häufig tückisch, weil man nicht sieht, was sich darunter verbirgt. So können sich Steine oder einfach nasse, glitschige Stellen darunter befinden.

Kommt jemand zu Schaden, haftet der Grundstückseigentümer. Er haftet aber auch nicht immer und unbegrenzt, sondern er muss nur „zumutbare Vorkehrungen“ treffen, also das Laub so häufig entfernen, wie es ein vernünftiger Mensch tut. Hat er etwa mittags um 13:00 Uhr das Laub entfernt, geht dann aber einkaufen und um 13:30 Uhr kommt ein Passant zu Fall, so haftet der Grundstückseigentümer wohl nicht. Es ist ihm nämlich nicht zumutbar, in halbstündigen Abständen das Laub zu kehren.

Und dann? Wohin mit dem Laub? Nun, Laub ist Müll, deswegen ist Laub in der Mülltonne zu entfernen. Wer es gut meint und das Laub im Park oder im Wald entsorgt, um für einen natürlichen Dünger zu sorgen, könnte sich Ärger einhandeln, denn dies wird eine illegale Müllentsorgung darstellen. Achten Sie daher darauf, dass Sie das Laub in die Biotonne, in entsprechende Laubsäcke oder im Kompost entsorgen, nicht aber einfach wegschieben.