Die Haftung des Grundstückseigentümers für Altlasten

nicolaihoene Immobilienrecht

Wer ein Grundstück kauft, haftet für die so genannten „Altlasten“. Altlasten sind Verschmutzungen des Bodens, etwa durch giftige Stoffe. Auch wenn der Käufer nicht einmal wusste, dass der Boden belastet ist, kann er noch Jahre später zu der Sanierung des Bodens herangezogen werden. Und eine Bodensanierung kann teuer sein – auch wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Eigentümer nicht mehr zahlen müsse, als das Grundstück wert ist.

Rechtlich hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, sich das Geld bei demjenigen zurückzuholen, der den Boden damals verschmutzt hat. Praktisch ist das nicht so leicht, denn selbst dann, wenn man den Übeltäter kennt, ist nicht sichergestellt, dass es ihn noch gibt, denn die Verschmutzung kann auch durch eine GmbH erfolgt sein, die längst aufgelöst ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich im Grundstückskaufvertrag abzusichern. Dann könnte man den Verkäufer haftbar machen. Auch hier gibt es jedoch praktische Probleme, denn der Staat verpflichtet den aktuellen Eigentümer mit der Sanierung, und ob der sein Geld von seinem Verkäufer erhält oder der nicht mehr auffindbar oder insolvent ist, ist nicht immer klar.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie ein Grundstück kaufen und den Vertrag prüfen lassen möchten. Etwaige Risiken erläutere ich Ihnen gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.

Freundliches aus dem Gerichtssaal

nicolaihoene Aus dem Leben

Man beschwert sich so häufig, wenn einem etwas nicht passt, aber freut sich nicht genügend über die positiven Dinge. Heute darf ich schreiben, dass mich etwas gefreut hat: Einem Mandanten drohte ein Fahrverbot, weil er zu schnell gefahren ist. Dagegen haben wir auch nichts gesagt. Wenn man auf einen gut gelaunten Richter trifft, nimmt er das Fahrverbot auch zurück, wenn man dafür eine höhere Geldbuße zahlt. Das klappt aber leider nur dann, wenn man sonst keine Punkte hat: wer dauernd zu schnell fährt, der soll dann nämlich auch das Fahrverbot absitzen.

Nun hatte der Mandant schon einige Punkte und erst vor kurzem ein Fahrverbot. Weil er aber freundlich, geständig und kooperativ war, hat der Richter – ausnahmsweise – noch einmal auf das Fahrverbot verzichtet, und das ohne eine höhere Geldbuße. Ich war erstaunt, der Mandant war glücklich – so fängt der Tag gleich noch besser an!

So wichtig wie das tägliche Glas Milch

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Die Anwälte der Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb waren genauso kreativ wie die Werbeagentur der Molkerei Ehrmann, als sie sich in den Kopf gesetzt haben, den Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ verbieten zu wollen, mit dem Ehrmann für seinen Früchtequark „Monsterbacke“ warb. Der Slogan sei irreführend, deswegen solle Ehrmann ihn nicht weiter verwenden dürfen.

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, immerhin dem höchsten Gericht für Fragen der Werbung in Deutschland, ging es dann tatsächlich darum, dass Früchtequark einen 2,7-fach höheren Zuckergehalt als Milch habe und ob der Ehrmann vor diesem Hintergrund mit dem Slogan nur die gesundheitsfördernden Aspekt von Milch in den Vordergrund stellen darf.

Ehrmann darf. Der Bundesgerichtshof meint, der Vergleich zur Milch sei nicht auf den Zuckeranteil bezogen, sondern auf die gesamten Inhaltsstoffe.

Interessant ist jedenfalls, dass darüber heute noch verhandelt wurde, obwohl Ehrmann den Slogan seit langem nicht mehr benutzt. Juristisch ist das aber unwichtig: wenn man den Slogan einmal benutzt hat (oder sonst eine Rechtsverletzung begangen hat), dann wird die so genannte „Wiederholungsgefahr“ vermutet, d.h. es bestünde die Gefahr, dass Ehrmann – wenn es ihnen nicht verboten würde – den Slogan jederzeit wieder verwenden könnte.

Benötigt man beim Wohnungskauf ein Notaranderkonto?

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Viele Immobilienkäufer denken, dass beim Haus- oder Wohnungskauf immer ein Notaranderkonto benutzt wird. So ist es aber nicht – im Gegenteil: ein Notaranderkonto ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Auch ohne Notaranderkonto ist sichergestellt, dass alles da ankommt, wo es hingehört. Der Käufer soll die Wohnung bekommen, der Verkäufer soll sein Geld bekommen, und keiner soll ohne Absicherung in Vorleistung gehen. Der Ablauf ist dabei ganz einfach: Nachdem der Verkäufer und der Käufer den Kaufvertrag geschlossen haben, wird für den Käufer eine so genannte Vormerkung im Grundbuch eingetragen – hierdurch ist sichergestellt, dass der Verkäufer die Wohnung nicht an eine dritte Person verkaufen kann. Das ist die Absicherung für den Käufer, der dann den Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen kann. Wenn der Verkäufer das Geld bekommen hat, kann die Wohnung endgültig auf den Käufer überschrieben werden.

Soweit die Kurzfassung – in der Praxis überwacht der Notar diese Vorgänge und gibt genaue Zahlungsanweisungen, die sich aus dem Kaufvertrag und eventuell aus Verträgen mit der Bank ergeben. Dass das Geld aber über das Konto des Notars fließt, ist nicht notwendig.

Was ist eigentlich eine Abmahnung?

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Eine Abmahnung ist eigentlich nicht viel mehr als ein Schreiben, dass man mit etwas nicht einverstanden ist. Abmahnungen können bei Rechtsverletzungen ausgesprochen werden, also bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, bei der Verletzung von Urheberrechten oder ähnlichen Dingen – also bei „nicht-greifbaren“ Rechten. Abmahnungen funktionieren nur dann nicht, wenn man von jemandem Geld haben möchte oder vom Vermieter verlangt, dass die Heizung repariert wird.

Gibt es aber eine Rechtsverletzung, so kann der Betroffene den anderen „abmahnen“. Er weist den anderen darauf hin, dass er etwas falsch gemacht und damit seine Rechte verletzt hat. An sich ist die Abmahnung daher für alle Beteiligten das einfachste, schnellste und billigste Mittel, denn ohne die Möglichkeit einer Abmahnung würde der Betroffene gleich zum Gericht gehen, was länger dauert und noch teurer ist.

Wenn wir ehrlich sind, ist an den meisten Abmahnungen auch etwas dran. Dass eine Abmahnung völlig grundlos ausgesprochen wird, ist selten – was nicht heißt, dass man gegen viele Dinge nicht noch etwas machen könnte, die in Abmahnungen stehen. Häufig wird nämlich vom Abgemahnten zu viel verlangt.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen, dann sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen. Reagieren Sie nicht, riskieren Sie ein Schnellverfahren vor Gericht. Dabei werden Sie meist nicht einmal angehört, sondern bekommen erst hinterher das Ergebnis in den Briefkasten.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben.

Kündigung für Mieter, der die Wohnung auf Airbnb anbietet

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Ein bisschen frage ich mich schon, was sich der Mieter dabei gedacht hat: Ein Mieter in Berlin hat „seine“ Wohnung bei Airbnb angeboten, einem Portal für Ferienwohnungen. Sein Vermieter hat das herausgefunden und ihn abgemahnt. Als der Mieter die Wohnung immer noch angeboten hat, hat ihm der Vermieter fristlos gekündigt.

Zu Recht, wie das Landgericht Berlin meint. Das Untervermieten der Wohnung an Touristen ist nicht das, wofür der Mieter die Wohnung gemietet hat. Auch die Tatsache, dass er einen Bekannten als Anbieter genannt hat, hat ihm nicht geholfen, ebenso wenig die Tatsache, dass es gar nicht zu Vermietungen gekommen ist, sondern nur zum Anbieten.

Wann wird man eigentlich Eigentümer?

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Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, ist nicht sofort nach dem Notartermin Eigentümer. Eigentümer im Grundbuch wird man erst, wenn die Formalien abgearbeitet sind: Die Umschreibung passiert normalerweise erst nach Zahlung des Kaufpreises und nach Zahlung der Grunderwerbsteuer, und bei Grundstücken kommt noch hinzu, dass die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, meist noch ein so genanntes Vorkaufsrecht hat, auf das sie erst einmal verzichten muss. Häufig werden dann noch die alten Grundschulden des Voreigentümers gelöscht, hinzu kommt noch Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt – die endgültige Eintragung als Eigentümer kann also schon einige Monate dauern, gelegentlich auch mehr als ein Jahr.

In der Praxis ist das jedoch kein Problem, denn es gibt eine Sicherheit im Grundbuch, nämlich die so genannte Vormerkung. Damit nach der Beurkundung sichergestellt ist, dass der Käufer die Wohnung oder das Grundstück auch bekommt, wird sehr bald nach der Beurkundung – meist schon nach wenigen Tagen – eine Vormerkung eingetragen. Diese Vormerkung merkt die Wohnung für den Käufer vor. So lange die Vormerkung eingetragen ist, kann niemand anders die Wohnung kaufen. Mit der Vormerkung hat der Käufer dann die Sicherheit, dass die Wohnung ihm gehören wird, und dann können die Formalien in Ruhe abgearbeitet werden. Auch der Kaufpreis wird erst gezahlt, wenn die Vormerkung für den Käufer eingetragen ist.

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung Unterstützung benötigen, so bin ich Ihnen gerne behilflich. Einige weitere Informationen finden Sie auch hier.

Der Bundesgerichtshof über Eigenbedarf

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Bisher wurde es für „rechtsmissbräuchlich“ gehalten, eine Wohnung zu vermieten und dem Mieter wenig später wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Bis zu fünf Jahre sollte der Vermieter vorausschauen können, ob er die Wohnung nicht vielleicht selber noch einmal brauchen könnte.

Der Bundesgerichtshof hat nun am 4. Februar 2015 entschieden, dass ein Vermieter auch nach kürzerer Zeit schon wegen Eigenbedarfs kündigen kann. In diesem Fall kündigte der Vermieter dem Mieter, weil er die Wohnung für seine Tochter benötigte. Der Mieter lebte erst seit zwei Jahren dort.

Die Fristen dürften in der Zukunft sogar noch kürzer werden, denn eine Mindestdauer hat sich der BGH nicht festgelegt.

Bei Bilderdiebstahl ist Eile geboten

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Stellen Sie fest, dass Bilder von Ihnen verwendet werden, ohne dass Sie gefragt worden sind, so müssen Sie natürlich nicht sofort einen Anwalt beauftragen. Beachten Sie aber bitte, dass es immer schwieriger wird, Ihre Rechte durchzusetzen, je länger Sie warten – hier kann es auf einige Tage ankommen.

Zögern Sie nicht, sich sofort mit mir in Verbindung zu setzen, wenn Sie einen Bilderdiebstahl feststellen. Ich helfe Ihnen gerne, schnell und unkompliziert. Mehr Informationen finden Sie hier.